Handbuch TuJu-Wettkämpfe

Die Gruppe singt gemeinsam ein Lied nach eigener Wahl, ein- oder mehrstimmig, darunter werden auch neue Formen des Singens verstanden. Es dürfen auch mehrere Lieder gesungen werden, wobei eine passende gesungene musikalische Überleitung zwischen den Liedern erforderlich ist.
Nichtprogrammierbare Rhythmus- und Instrumentalbegleitung durch Gruppenmitglieder ist erlaubt. Dabei ist darauf zu achten, dass sie lediglich eine Unterstützung sein soll, nicht aber zum dominierenden Faktor wird. Unstimmigkeiten zwischen Instrumenten und der singenden Gruppe führen zu Punktabzug. Melodieführende Instrumente und technische Hilfsmittel, die programmierbar sind („Playback“ usw.), sind nicht gestattet.
Alle Gruppenmitglieder, die zum Vortrag antreten, müssen auch mitsingen. Begleitbewegungen der Gruppe beim Singen bzw. Kleidung werden nicht bewertet. Texte, Noten und jegliche anderen Zettel sind nicht erlaubt.
Bei der Beurteilung des Liedes wird berücksichtigt, dass es sich bei den ausführenden Gruppen nicht um professionelle Chöre handelt. Von der Gruppe nicht zu vertretende Störungen von außen, unvorhersehbare Defekte an Begleitinstrumenten, berechtigen die Gruppe, den Liedvortrag zu wiederholen.

Wertungsrichtlinien

I. Gestaltung

Anteil an der Gesamtpunktzahl: max. 3,0 Punkte

Hierunter fällt alles, was die Gruppe aus der eigentlichen Grundform des Liedes macht: u.a. Zyklus, Kanon, Soli, Duette, Echoformen, Rhythmusunterstützung, Mouthpercussion, Agogik, Dynamik. Unter Kreativität wird u.a. verstanden: eigene Texte, Eigenkompositionen, neue Liedkombinationen, neue Vortragsweisen. Der Phantasie der Gruppe sind keine Grenzen gesetzt. Die Gestaltung findet dort ihre Grenze, wo der Charakter des Vortrages zerstört wird; d.h. Gestaltungsmittel dürfen nicht um ihrer selbst Willen eingesetzt werden.

II. Schwierigkeit

Anteil an der Gesamtpunktzahl: max. 3,0 Punkte

Die Schwierigkeit ergibt sich u.a. aus Melodie, Rhythmus, Tonartwechsel, Rhythmuswechsel, Mehrstimmigkeit.

III. Ausführung

Anteil an der Gesamtpunktzahl: max. 4,0 Punkte

Saubere Ausführung der einzelnen Singstimmen, Tonhöhen und -tiefen (Intonation), Tempo, Abschlüsse, gesungene Pausen usw. zeigen, wie die Gruppe Schwierigkeit und Gestaltung umsetzt. Anzeigen von Einsätzen, Abschlüssen und mit dirigieren durch ein Gruppenmitglied sind erlaubt.
Wird ein Lied mit Instrument/en begleitet, so darf es nicht höher bewertet werden, als ein Lied, das ohne Begleitinstrument/e vorgetragen wird. Unstimmigkeiten zwischen Gesang und Begleitung führen zu Punktabzug. Auf eine sichere Textbeherrschung und eine deutliche Aussprache ist zu achten.

IV. Singspezifische Abzüge


Letzte Änderung: 25.04.2024