Handbuch TuJu-Wettkämpfe

Die Durchführung der Laufstaffeln richtet sich, soweit im nachstehenden Text keine weiterführenden Angaben gemacht werden, nach den Vorgaben des DLV, jedoch erfolgt statt Disqualifikation Punktabzug. Tritt bei der Laufstaffel eine Verletzung auf, dann darf die Gruppe die Staffel mit einer Ersatzperson wiederholen.

Pendelstaffel 6 x 50 m

Die Staffel läuft auf zwei nebeneinanderliegenden 50 m Bahnen hin und zurück. Je Gruppenmitglied sind 50 Meter zurückzulegen. An beiden Enden der Strecke steht zwischen den Bahnen jeweils eine Wechselmarke. Beim Wechsel muss der Staffelstab in jedem Fall außen um die Wechselmarke geführt werden, "Fliegender Wechsel" ist erlaubt.

I. Anforderungen an das Wettkampfgerät (Staffelstab)

Es können die vom Ausrichter bereitgestellten sowie die eigenen Staffelstäbe benutzt werden. Diese müssen den DLV Richtlinien entsprechen: Der Staffelstab muss ein glattes, hohles Rohr mit rundem Querschnitt sein, das aus Holz, Metall oder einem anderen festen Material und aus einem Stück gefertigt ist.

Wettkampfklasse Länge Durchmesser Umfang Gewicht
KGW 1 28-30 cm 38,2-41,4 mm 12-13 cm > 50 g

Hilfsmittel, die ein Haften bzw. Kleben des Staffelstabes an der Hand ermöglichen (z.B. Harz, Pech, Zuckerwasser,...) sind verboten. Der Einsatz verbotener Hilfsmittel gilt als unsportliches Verhalten und führt zur Disqualifikation.

II. Start

III. Wechsel

IV. Weitere Bestimmungen

V. Abzüge

Hindernisstaffel 6 x 24 m

Der Abstand von Start/Ziel bis zum Wendemal beträgt 12 m, die Gesamtlaufstrecke beträgt 24 m. Die Kinder überqueren die beiden Hindernisse (Kartons oder Schaumstoff), laufen um ein Wendemal und neben den Hindernissen zurück. Der Wechsel erfolgt per Handschlag hinter der Start-/Ziel-Markierung. Als Hindernisse dienen Kartons, die in etwa folgende Abmessungen haben: ca. 1,00 m breit, ca. 0,20 m hoch und ca. 0,20 m tief. Tritt bei der Hindernisstaffel eine Verletzung auf, dann darf die Gruppe die Staffel mit einer Ersatzperson wiederholen.

Aufbau Hindernisstaffel

I. Abzüge:


Letzte Änderung: 21.11.2024