Startpassregelung
Für die Teilnahme an einem Wettkampf auf Landesebene ist eine BTV Mitgliedschaft des meldenden Vereins und ein gültiges Startrecht "TGM/TGW" Pflicht. Für die Teilnahme an einem Wettkampf auf Landesebene im Turnerjugendvierkampf ist eine BTV Mitgliedschaft des meldenden Vereins und ein gültiges Startrecht "TGM/TGW" oder "Gerätturnen Einzel" Pflicht.
Das Startrecht wird vor dem Wettkampf überprüft, jede/r Teilnehmer/in muss sich dazu mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) oder einer gut lesbaren Kopie davon ausweisen können. Die Startpasspflicht gilt, laut BTV-Ergänzungsordnung zur DTB-Wettkampfordnung, auf allen Ebenen (Gau-, Bezirks- und Landesebene) für alle Wettkampfklassen. Weitere Informationen zur Beantragung des Startpasses: BTV-Homepage: Service Startpass
Die Mitglieder einer Mannschaft bzw. Gruppe können bei einer Veranstaltung nur in einem Gruppenwettkampf starten. Tritt eine Mannschaft auch bei nur einer Disziplin mit altersmäßig falscher Zusammensetzung an oder es fehlt auch nur ein Startpass bzw. Lichtbildausweis, so wird diese außer Konkurrenz gewertet. Um eine reibungslose Durchführung des Wettkampfes zu gewährleisten, ist es notwendig, dass während des Wettkampfes jede Gruppe ihren eigenen Betreuer hat. Nur so können mehrere Gruppen aus einem Verein den Wettkampf unabhängig voneinander bestreiten.
Letzte Änderung: 21.12.2024