Abbruch des Vortrags
Mängel und Störungen, die nicht auf Eigenverschulden der Gruppe zurückgehen, z.B. Musikausfall, Beeinträchtigung durch schlechte Qualität der Turngeräte usw., führen zu keinem Nachteil. Die Gruppe ist in derartigen Fällen berechtigt den Vortrag ohne Punktabzug zu wiederholen.
Bricht eine Gruppe aus Gründen, die sie selbst zu verantworten hat, ihren bereits begonnenen Vortrag ab, so kann sie noch einmal neu beginnen. In diesem Fall erhält sie insgesamt 1,0 Punkte Abzug (siehe auch allgemeine Punktabzüge).
Tritt während des Vortrages (bei den Disziplinen Gruppenturnen, Singen, Tanzen und Gruppengymnastik) eine Verletzung auf oder wird der Vortrag nicht mehr mit der kompletten Mannschaft fortgeführt, hat das Kampfgericht abzubrechen. Die Gruppe hat die Möglichkeit den Vortrag mit einer Ersatzperson ohne Punktabzug neu zu beginnen oder den bisher gezeigten Vortrag bewerten zu lassen.
Letzte Änderung: 21.12.2024