Ausschluss vom Wettkampf
Die Wettkampfleitung kann Mannschaften bei grob unsportlichem Verhalten vom Wettkampf ausschließen.
Bei offensichtlicher Verletzung eines oder mehrerer Gruppenmitglieder ist der Oberkampfrichter in Absprache mit der Wettkampfleitung angehalten, die entsprechende Person, bzw. Personen vom Vortrag auszuschließen bzw. den Vortrag abzubrechen.
Wurde für den Wettkampf vom Veranstalter ein Ablaufplan ausgegeben, so ist dieser einzuhalten. Der Veranstalter kann jederzeit Kontrollen veranlassen. Bei offensichtlicher Missachtung des Zeitplans kann die Gruppe disqualifiziert werden.
Letzte Änderung: 21.11.2024